Erstklassige Rechte – Petition in Österreich

Am 8. November 2009 wurde in Österreich die Petition “Erstklassige Rechte – Für völlige Gleichstellung jetzt!” gestartet. Die Initiative hierfür ging von zahlreichen lesbischen, schwulen und transidenten Bürgerinnen und Bürgern aus, die sich einige Wochen zuvor zusammengeschlossen hatten, um eine solche Petition ins Leben zu rufen.

Um auf die Petition aufmerksam zu machen, fand am 13.11.2009 vor dem Parlamentsgebäude in Wien eine Demonstration statt, die von 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern besucht wurde, die für die absolute Gleichstellung von Schwulen, Lesben und Transidenten mit allen anderen Bürgerinnen und Bürgern eintraten und dieses Ziel mit einem “erstklassigen Gesetz” verwirklicht sehen wollten.

Erfolg der Petition:

Ein Recht auf Gefühle für alle

Die Petition wurde innerhalb von vier Wochen von 5.000 Personen unterstützt, das Gesetz zur “Eingetragenen Partnerschaft” (EPG) hat die Initiatoren jedoch nicht zufrieden stellen können:
Nur mit Lobbyarbeit und zahlreichen Verhandlungen konnte die Zahl der Ungleichstellungen im EPG von anfangs 72 auf 46 reduziert werden. Eine von der Initiative vorgeschlagene Generalklausel, den Begriff der Ehe mit dem der Eingetragenen Partnerschaft gleichzusetzen, wurde von der damaligen Bundesjustizministerin Claudia Bandion-Ortner abgelehnt. Das Gesetz trat mit Wirkung zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Eine Akzeptanz des Gesetzes sieht anders aus:

Bereits Ende 2009 war absehbar, dass das EPG mehrere Klagen nach sich ziehen würde. Ein heterosexuelles Paar wollte die gleiche Möglichkeit einer lockereren Partnerschaft haben, wie sie in einer Eingetragenen Partnerschaft vorgesehen iat; ein schwules Paar wollte -was heterosexuellen Paaren möglich ist- beim Wiener Riesenrad heiraten; ein lesbisches Paar reichte Klage wegen des Verbots der Unterstützung einer medizinischen Fortpflanzung ein. Ein weiteres schwules Paar plante eine Klage gegen die Regelung, dass Eingetragene Partnerschaften in Österreich nur Gültigkeit haben, wenn sie vor einer Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) geschlossen werden. Es wünscht sich, wie heterosexuelle Paare in einer Zeremonie in einem Standesamt seine Partnerschaft schließen zu können.

Ausblick:

Das Bundesjustizministerium sieht mit dem EPG die Gleichstellung von in einer Eingetragenen Partnerschaft mit denen in einer Ehe lebenden Paaren bestmöglich umgesetzt. Es hält den Abschluss dieser Partnerschaften vor einer Bezirksverwaltungsbehörde für eine praktikable Lösung, die auf eine breite Zustimmung stoße. Ähnliches gelte auch für Adoptionen: Diese setzten elternähnliche Verhältnisse voraus, nur ein Mann und eine Frau könnten ein Kind zeugen, gleichgeschlechtlichen Paaren sei dies jedoch nicht möglich.

Bildquellenangabe:  Karin Jung  / pixelio.de