In Österreich wurde etwa zeitgleich zur Einführung des deutschen Ehegesetztes die Scheidung einer Ehe erlaubt. Für eine Scheidung muss es allerdings Gründe geben, die in zwei Bereiche unterteilt werden können, nämlich der “Scheidung aus Verschulden” und der “Scheidung aus sonstigen Gründen”
Beispiele für die Scheidung aus Verschulden sind:
- Ehebruch
- Anwendung von körperlicher/seelischer Gewalt
- künstliche Befruchtung ohne Wissen des Partners
- grundlose und dauerhafte Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
- Vernachlässigung der Kindererziehung
- Verletzung der ehelichen Treue
- Nichtbesuchen der Ehefrau während des Wochenbettes im Krankenhaus
- grundloses schlechtes Verhalten gegenüber den Schwiegereltern
- Verweigerung zur Zeugung von Kindern
- Verletzung von Unterhaltspflichten
- Alkoholmissbrauch und damit einhergehendes unakzeptables Verhalten
- Ehrloses Verhalten gegenüber dem Ehepartner und/oder in der Öffentlichkeit
Beispiele für Scheidung aus sonstigen Gründen ist:
- Ehewidriges Verhalten aufgrund von geistigen Störungen
- Geisteskrankheit
- Erkrankung an ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten
- einvernehmliche Scheidung
Ablauf einer Scheidung vor Gericht:
Alle Scheidungsgründe außer der einvernehmlichen Scheidung werden vor Gericht verhandelt. Hier stehen sich die Ehepartner als Kläger und Angeklagter gegenüber und das Gericht entscheidet, ob dem Scheidungsantrag des Klägers zugestimmt wird oder die Scheidung abgelehnt wird. Bei dieser Scheidung wird eine Art “Schuldfrage” geklärt, es müssen nicht beide Partner mit der Scheidung der Ehe einverstanden sein. Falls dem Antrag des Klägers nachgegeben wird, wird die Ehe auch ohne Zustimmung des Angeklagten geschieden.
Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung:
Wer sich einvernehmlich scheiden lassen will, muss vor der Scheidung mindestens 6 Monate in getrennten Haushalten leben. Das soll eine übereilige Scheidung verhindern. Anschließend müssen beide Ehepartner darüber überein stimmen, dass ihre Ehe unwiderruflich zerrüttet ist und sie keine Chancen sehen, ihr eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufzunehmen. Zudem muss ein gemeinsamer Scheidungsantrag gestellt werden und Einvernehmen über die Folgen der Scheidung herrschen.
Diese Folgen betreffen die Aufteilung des Vermögens und aller Sachgüter und auch aller Schulden, Unterhaltsansprüche und die Sorgerechte für eventuelle gemeinsame Kinder. Diese Vereinbarungen werden in einem Art Vergleich geregelt und festgehalten, eine einvernehmliche Scheidung bedarf also keines Gerichtsverfahrens.
Den Scheidungsantrag muss das Ehepaar in dem örtlichen Gericht einreichen, das für ihren Wohnort zuständig ist.
Die Folgen einer Scheidung:
Nach einer Scheidung ist die Ehe aufgelöst und die ehemaligen Ehepartner sind von allen ehelichen Rechten und Pflichten entbunden. Doch es können auch neue Verpflichtungen, wie zum Beispiel Unterhaltsansprüche für Ehepartner und/oder Kinder entstehen.
Die Ehepartner behalten nach der Scheidung grundsätzlich den Namen, den sie bei der Eheschließung angenommen haben, wer jedoch seinen alten Namen wieder annehmen möchte, muss dazu einen gesonderten Antrag stellen.