Wichtige Gesetze des Wirtschaftsprivatrechts

Das Wirtschaftsprivatrecht ist eine Unterform des allgemeinen Privatrechts. Damit orientiert es sich zum einen an den grundlegenden und allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften. Zum anderen existieren in diesem Bereich aber auch zahlreiche Spezialgesetze, von denen hier nur die wichtigsten genannt werden können:

Das BGB

Das BGB ist der Grundstein des deutschen Privatrechts. Hier finden sich Regelungen zu den grundlegenden Fragen des menschlichen Zusammenlebens. Für das Wirtschaftsprivatrecht sind diejenigen Vorschriften bedeutsam, die das Vertragsrecht regeln. Dies sind die ersten beiden Teile, die zum Beispiel Fragen der Geschäftsfähigkeit klären und bestimmen, wann und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag zustande kommt und wie er einzuhalten ist. Unter bestimmten Umständen kann aber auch das im dritten Buch des BGB geregelte Sachenrecht sowie das Erbrecht aus dem fünften Buch wichtig sein.

Das StGB

Auch im Wirtschaftsleben müssen Straftaten verhindert werden. Deshalb sind auch Einflüsse des Strafgesetzbuches (StGB) in das deutsche Wirtschaftsprivatrecht zu verzeichnen. Wesentlich sind hier diejenigen Straftaten, die sich auf das Vermögen beziehen. Dazu gehören etwa der Betrug (§ 263 StGB) mit seinen ebenfalls geregelten Unterformen oder die Untreue (§ 266 StGB).

Das GWB

Immer mehr Bedeutung erlangt das “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen”. Dieses wurde mit dem Ziel geschaffen, den Wettbewerb zu schützen. Denn auch der Wettbewerb und die damit verbundene Preisentwicklung und Produktqualität ist ein wichtiges Gut, auf das die Gesellschaft nicht verzichten kann. Das GWB trifft zum Beispiel Regelungen gegen die Bildung von Kartellen. Das sind heimliche Bündnisse zwischen einzelnen Unternehmen, die etwa Preisabsprachen oder Handelsbündnisse beinhalten und auf diese Weise den Wettbewerb zwischen diesen Unternehmen ausschalten. Derartige Kartelle werden im Rahmen des GWB mit empfindlichen Strafen belegt.

Das HGB

Nicht zu vergessen ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Dieses kann auf eine lange Tradition zurückblicken und gehört – zusammen mit dem StGB und dem BGB – zu den ältesten Gesetzbüchern in Deutschland. Das HGB beschäftigt sich mit dem Recht der Kaufleute. Hierzu trifft es Bestimmungen, die von denen des BGB in gewissen Spezialfällen abweichen. Diese Spezialfälle sollen den besonderen Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs zwischen Kaufleuten genügen. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass Kaufleute in der Lage sind, besser auf sich selbst und ihre Geschäfte und Verträge aufzupassen als eine durchschnittliche Privatperson. Deshalb finden sich im HGB Bestimmungen, die den Betroffenen weniger schützen und ihm mehr abverlangen.

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